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    am 31. August 2024

Strukturprozess: Update #04

Sehr geehrte Damen und Herren, 
liebe Mitbrüder, 
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 

mit diesem Update möchte ich Sie über den aktuellen Stand im Prozess zur Entwicklung der Pastoralen Strukturen in unserem Bistum informieren. 

Zunächst möchte ich dabei Bezug nehmen auf die jüngste Sitzung des Diözesanrates am 3. November. Es ging dort um die künftige Rechtsfigur des Pastoralen Raums. Ulrich Hörsting, Leiter der Themengruppe Rechtsfigur Pastoraler Raum, stellte die Empfehlungen vor. Die entsprechende Präsentation finden Sie hier. Die Gruppe schlägt die Bildung von Kirchengemeindeverbänden (KGV) auf Kreisebene in den Grenzen der Kreisdekanate vor. Für die Stadt Münster gibt es einen solchen Verband bereits. Diese neuen KGV im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums sollen die Trägerschaft der derzeit 17 Zentralrendanturen übernehmen und die bisherigen KGV, die aktuell die Trägerschaft über die Zentralrendanturen haben, ablösen. Zum anderen können die KGV in Zukunft auch Anstellungsträger für Mitarbeitende werden, die in den Pfarreien eingesetzt sind. Die KGV können zudem die Trägerschaft über weitere Aufgabenfelder übernehmen. Die Umsetzung soll in einem Piloten erprobt werden. Über den Ort für den Piloten wird aktuell beraten. Ein Zeitplan wird derzeit erarbeitet.
Herr Hörsting begründete die Empfehlung damit, dass hiermit eine Organisations- und Rechtsform etabliert werde, „in der die fachlichen Aufgaben und die Arbeitgeberfunktion professionell wahrgenommen werden“ könnten. Zudem müsse die Rechtsform zukunftsfähig und offen für Veränderungen sein, so dass perspektivisch weitere Aufgaben an die KGV übertragen werden könnten. Dr. Christian Hörstrup, Justiziar des Bistums, machte bei der Sitzung deutlich, dass im Zuge der Implementierungsphase der künftigen KGV die Zustimmung aller Pfarreien, und zwar die Zustimmung der jeweiligen Kirchenvorstände, eingeholt werden solle. Wie genau der rechtliche Weg zur Gründung der KGV sei, sei noch nicht abschließend geklärt. Zunächst sei es wichtig gewesen, die Beratungen und das Votum des Diözesanrates und die sich daran anschließende Entscheidung des Bischofs abzuwarten. Nun gelte es, auch eine Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster zu suchen, die der Neugründung der KGV zustimmen müsse.
Wenn Sie das lesen, werden manche von Ihnen sich daran erinnern, dass es Anfang des Jahres beim Zwischenhearing des Prozesses andere Festlegungen gab. Geplant war ursprünglich, einen KGV in jedem Pastoralen Raum zu gründen. Hierzu gab es viele kritische Rückmeldungen an mich und uns; viele haben sich aus den oben genannten Gründen für einen KGV auf Kreisebene ausgesprochen. Die vorgetragenen Argumente haben die Themen- und auch die Steuerungsgruppe überzeugt, so dass es letztlich die genannte Empfehlung gab, der der Diözesanrat nun zugestimmt hat. Bischof Felix hat bei der Sitzung deutlich gemacht, dass er diesem Votum bei seiner Entscheidung folgen wird. Eine Projektgruppe wird nun gegründet und sich mit den offenen Fragen befassen. Sie soll die Gründung sowie die Implementierung der KGV auf Kreisebene in den Grenzen der Kreisdekanate vorbereiten.

Zu einem weiteren Thema: Zum 1. Januar 2024 werden die Pastoralen Räume kirchenrechtlich in Kraft gesetzt. Dazu hat Bischof Felix am 1. Dezember die „ Ordnung für die Pastoralen Räume im Bistum Münster“ im kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht. Darin sind die Zuordnungen der Pfarreien zu den Pastoralen Räumen beschrieben; zudem wird der kirchenrechtliche Rahmen benannt.

Mit Blick auf die Inkraftsetzung der Pastoralen Räume zum 1. Januar 2024 ist auch die Frage zu beantworten: Worin unterscheiden sich Gemeinden, Pfarreien und Pastorale Räume? Die Steuerungsgruppe hat dazu das Papier „Seelsorge an vielfältigen Orten. Merkmale von Gemeinden, Pfarreien und Pastoralen Räumen im Bistum Münster“ erarbeitet. Es wurde von Bischof Felix am 1. Dezember als Anlage der Ordnung für die Pastoralen Räume im kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht. 
Besonders möchte ich Ihr Augenmerk dabei auf die fünf Begriffe lenken, mit denen wir versucht haben, den Pastoralen Raum zu charakterisieren: Der Pastorale Raum soll Verwirklichungsraum, Sendungsraum, Kooperationsraum, Engagementraum und Möglichkeitsraum sein. Wenn Sie lesen, was dazu ausgeführt ist, werden Sie hoffentlich mit mir zu der Überzeugung kommen: Der Pastorale Raum bietet viele Chancen! Er kann gemeinsam und zugleich in positiver Abgrenzung mit Gemeinden und Pfarreien der strukturelle Rahmen sein, mit dem das gelingen kann, was Bischof Felix als Ziel des Prozesses genannt hat: „Wir müssen die pastoralen Strukturen so gestalten, dass die Verkündigung der Frohen Botschaft unter in Zukunft deutlich veränderten Rahmenbedingungen weiter gut möglich sein wird.“

Wenn zum 1. Januar 2024 die Pastoralen Räume errichtet werden, werden die Koordinatorinnen/Koordinatoren sowie die Koordinierungsteams eine wichtige Rollen spielen. Darüber hatte ich im letzten Update ausführlich informiert. Die Zuteilung der Koordinatorinnen und Koordinatoren zu den Pastoralen Räumen läuft. Die Benennungen werden noch in diesem Jahr erfolgen. Bis dahin sind auch die noch offenen Fragen geklärt. 

Geklärt und entschieden ist, dass es keine neuen Immobilienkonzepte mehr für einzelnen Pfarreien geben wird. Laufende Konzepte werden zu Ende gebracht. Grundsätzlich ist es ab 1. Januar 2024 nur möglich, Immobilienkonzepte auf Ebene des Pastoralen Raums zu erstellen. Zu beachten ist dabei neben den pastoralen Kriterien, dass zunächst die CO2-Bilanzierung der bestehenden Gebäude im Rahmen des Projektes CO2-Neutralität aufgenommen werden muss. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Detlef Waldmann aus der Abteilung 630 Kirchengemeinden, Telefon 0251/495-509 oder E-Mail Info630@bistum-muenster.de.
Zudem ist nun entschieden, dass es im nordrhein-westfälischen Teil des Bistum Münster künftig in jedem Pastoralen Raum eine Verwaltungsleitung geben soll. Kernaufgabe der künftigen Verwaltungsleitungen ist es, die Pfarrer und weitere Leitungen der Pfarreien von Verwaltungsaufgaben zu entlasten. Hierüber habe ich die Pfarrer, die Leitungen der Zentralrendanturen sowie die Verwaltungsleitungen, Verwaltungsreferentinnen und -referenten zusammen mit Petra Kintrup, Gruppenleiterin aus der Abteilung Kirchengemeinden im Bischöflichen Generalvikariat, am 29. November in Videokonferenzen informiert. Genaueres zu dieser Entscheidung können Sie hier nachlesen.

Zum Schluss möchte ich einen Blick auf die Arbeit in den Prozess- und Themengruppen des Prozesses sowie im Beirat richten. Die vielen Engagierten haben sich am 18. November zum zweiten Mal getroffen. Die Zusammenkunft stand ganz im Zeichen der Vergewisserung. Der Pastoraltheologe Prof. Dr. Hans Hobelsberger von der KatHo NRW gab in einem Impulsvortrag Denkanstöße für die finale Phase der Themengruppenarbeit. Die Engagierten diskutierten im Anschluss miteinander und trugen Ihre Überlegungen aus den verschiedenen Gruppen unter den oben vorgestellten fünf Merkmalen für den Pastoralen Raum zusammen.

Indem wir uns auf den Weg gemacht haben und Entscheidungen treffen, möchten wir die massiven Veränderungen, in denen und vor denen wir als katholische Kirche im Bistum Münster stehen, gestalten. Wir verbinden das –  ich hoffe, dass Sie das auch so wahrnehmen –  mit einer Idee, wie wir als Kirche präsent bleiben können. Denn wir wollen auch künftig zum Wohl der Menschen da sein, den Sozialraum weiter mitgestalten und in der Nachfolge Jesu Christi den Menschen die Frohe Botschaft in Wort und Tat verkünden. 

Wie immer in meinen Updates schließe ich mit einigen allgemeinen Hinweisen: 
•    Zum einen wiederhole ich meine Bitte: Geben Sie dieses Schreiben, das wie immer auch auf der Internetseite des Prozesses veröffentlicht ist, gerne an alle Menschen weiter, die ich nicht unmittelbar erreichen kann, insbesondere an Ehrenamtliche in den Gremien Ihrer Pfarreien und an freiwillig Engagierte in den unterschiedlichen pastoralen Feldern. Herzlichen Dank dafür im Voraus!
•    Zum anderen möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf den vierten pastoralen #Raumöffner lenken, den ich in der Anlage beifüge. Stefan Nieber empfiehlt darin von einer Netflix-Serie für die Pastoralen Räume zu lernen. „ Es geht nur exemplarisch“.
•    Ein Mustertext zum Pastoralen Raum, der vielleicht für Ihren Weihnachtspfarrbrief oder Ihre Homepage hilfreich sein kann, finden Sie seit Ende Oktober hier. 
•    Im Laufe des Strukturprozesses stellen sich viele Fragen. Auf der Strukturprozess haben wir für Sie häufige Fragen (FAQ) gesammelt und Antworten formuliert. Die Liste der Fragen und Antworten wird fortgeschrieben und aktualisiert. 

Ich danke Ihnen auch diesmal herzlich für Ihr Mittun und Ihr Mitdenken im Prozess. Und ebenfalls wie immer gilt: Rückmeldungen, Fragen und Wünsche zum Update und zum Prozess zur Entwicklung Pastoraler Strukturen im Bistum Münster sind selbstverständlich jederzeit willkommen. Wenden Sie sich damit bitte an Daniel Gewand, den Geschäftsführer des Prozesses, Telefon 0251/495 16005 oder E-Mail strukturprozess@bistum-muenster.de. 

Mit besten Wünschen für die Adventszeit und ein gesegnetes, friedvolles Weihnachtsfest,

Dr. Klaus Winterkamp 
Generalvikar