Die Aufgaben der Kirchenvorstandsmitglieder sind vielfältig. Denn die Männer und Frauen, die sich dort ehrenamtlich engagieren, verwalten die
finanziellen Mittel der Pfarrei und treffen vielfältige Entscheidungen. Dabei geht es um Bauvorhaben, die Immobilienverwaltung, den Betrieb von Kindergärten, die Einstellung von Mitarbeitern aller Einrichtungen, Angelegenheiten des Friedhofs sowie Vermögensanlagen und die Beauftragung von Anwälten oder Handwerkern.
Um diese Aufgaben verantwortungsvoll ausführen zu können, bietet das Bistum Münster neu gewählten Mitgliedern der Kirchenvorstände – die jüngsten Wahlen waren Ende des vergangenen Jahres, so dass sich die Vorstände inzwischen konstituiert haben – Schulungen zu Rechtsfragen und der Verwaltungsstruktur des Bistums an. Das erste Seminar, organisiert vom Bischöflichen Generalvikariat und dem Geschäftsführer der Kreisdekanate Wesel und Kleve, Patrick de Vries, wurde coronabedingt online durchgeführt. Das bot rund 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus dem ganzen Bistum die Möglichkeit, den Vorträgen zu folgen und zahlreiche fachliche Fragen zu stellen.
Schon in seiner Begrüßung dankte der Weseler Kreisdechant Stefan Sühling den teilnehmenden Kirchenvorständen für deren Engagement und die Bereitschaft, trotz schwieriger Zeiten Kirche vor Ort mitzugestalten. Ein Dank, den Dominique Hopfenzitz als erster Referent aufnahm. „Ich möchte Ihnen auch im Namen von Bischof Felix Genn und der gesamten Kirchenleitung danken. Wir wissen, dass das ehrenamtliche Engagement das Rückgrat der Kirche ist“, betonte er. Hopfenzitz, Rechtsanwalt im Bischöflichen Generalvikariat Münster (BGV), informierte in seinem Vortrag über rechtlichen Aspekte und stellte beispielsweise das Vermögensverwaltungsgesetz vor, dessen Lektüre er den neuen Kirchenvorständen ans Herz legte.
„Keine Angst“, sagte er lächelnd, „Sie müssen kein Jurist sein“. Zudem informierte er über die bestehende Haftpflichtversicherung für Kirchenvorstände: „Wenn Sie etwas falsch machen sollten und so ein Vermögensschaden entsteht, wird dieser durch die Versicherung ausgeglichen.
Sie werden nicht in persönliche Haftung genommen“, versprach er.
Über die Verwaltungsstruktur informierte Frank Mönkediek, Leiter der Abteilung Kirchengemeinden im BGV. „Ob es um Mitarbeiter, Immobilien oder Geld geht: Die Zentralrendanturen im NRW-Teil des Bistums können sich mit sämtlichen Anliegen, Anträgen und Fragen der Kirchenvorstände und anderer Pfarrvertreter an uns wenden“, umriss er die Aufgaben seiner Abteilung. In seinem Vortrag ging er auf die unterschiedlichen Fachbereiche ein und gab Einblicke in die Arbeit der Zentralrendanturen, aber auch Ausblicke auf die voraussichtliche Entwicklung der finanziellen Lage des Bistums. Wie schon Hopfenzitz verwies er auf die Broschüre „Basiswissen Kirchenvorstände“, in der die neuen Gremienvertreter zahlreiche
wichtige Hinweise für ihr Ehrenamt finden. Offene Fragen beantworteten die Experten im Anschluss an die Vorträge und forderten die Teilnehmer auf, sich bei weiteren Fragen gerne an sie zu wenden.
In den kommenden Wochen sind zwei weitere, inhaltsgleiche Schulungstermine angesetzt. Die Online-Konferenz am Samstag, 5. Februar, wird vom Kreisdekanat Borken ausgerichtet, die Schulung am Samstag, 5. März, vom Kreisdekanat Steinfurt. Im Verlauf des Jahrs sollen, je nach Entwicklung der Pandemie, weitere vertiefende Schulungen in Präsenz angeboten werden.
Text: Bischöfl. Pressestelle
Foto: Basiswissen Kirchenvorstände
27.01.2022